Kündigung


    vhs-Kurse

    Eine Kündigung ist möglich nach dem 1. Termin Ihres Kurses. Dazu benötigen wir eine schriftliche Abmeldung, die vor dem zweiten Kurstermin bei der Volkshochschule vorliegen muss.

    Für Sonder- oder Einzelverstaltungen gilt, dass bei Rücktritt von der Anmeldung ab 10 Tagen vor Kursbeginn die Gebühr in voller Höhe fällig wird. Tritt die Volkshochschule lediglich als Vermittler auf, gelten die Bedingungen des Veranstalters.


    Musik-und Ballettunterricht

    Es gibt nur zwei Kündigungstermine im Jahr! Die Kündigung muss entweder bis zum 31.01. mit Wirkung zum 28.02. oder 31.07. mit Wirkung zum 31.08. eines Jahres schriftlich im Büro der vhs-Musikschule vorliegen.

    Es gibt einen kostenpflichtigen Probemonat. Innerhalb des ersten Monats nach Unterrichtsbeginn kann der Unterricht gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens drei Wochen nach dem ersten Unterrichtstermin schriftlich im Büro der vhs-Musikschule eingegangen sein.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung.

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