vhs-Kurse
Eine Kündigung ist möglich nach dem 1. Termin Ihres Kurses. Dazu benötigen wir eine schriftliche
Abmeldung, die vor dem zweiten Kurstermin bei der Volkshochschule vorliegen muss.
Für Sonder- oder Einzelverstaltungen gilt, dass bei Rücktritt von der
Anmeldung ab 10 Tagen vor Kursbeginn die Gebühr in voller Höhe fällig
wird. Tritt die Volkshochschule lediglich als Vermittler auf, gelten die
Bedingungen des Veranstalters.
Musik-und Ballettunterricht
Es gibt nur zwei Kündigungstermine im Jahr! Die
Kündigung muss entweder bis zum 31.01. mit Wirkung zum 28.02. oder 31.07. mit Wirkung zum 31.08. eines Jahres schriftlich im Büro der vhs-Musikschule vorliegen.
Es gibt einen kostenpflichtigen Probemonat. Innerhalb des ersten Monats nach
Unterrichtsbeginn kann der Unterricht gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens drei Wochen nach
dem ersten Unterrichtstermin schriftlich im Büro der vhs-Musikschule eingegangen
sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung.