Verbraucherfragen

    Vortrag: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht 


    Christiane Brzoska


    Wer krank ist oder durch einen Unfall handlungsunfähig, braucht eine Person, die ihn vertreten darf, vorübergehend oder auf Dauer. Entweder wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt oder man hat selber durch eine Vorsorgevollmacht vorgesorgt, dass einen eine Vertrauensperson betreuen darf. Patientenverfügung bedeutet: wie möchten Sie im Fall einer schweren Krankheit (nicht mehr) behandelt werden.
    Und dafür brauchen Sie wieder die Vertrauensperson, die Ihre Wünsche durchsetzt.
    Zur Vorsorge gehört auch eine erbrechtliche Regelung. Das Testament wird kurz erklärt.
    Wie man alles am besten macht und worauf man achten sollte, wird in diesem Vortrag erläutert.
    Die erfahrene Rechtsanwältin gibt Tipps mit Beispielen aus dem wirklichen Leben. Das Thema wird auch für Laien verständlich dargestellt. Außerdem gibt es Raum für Fragen.

    Die Referentin ist seit 30 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Seit 2012 hat sie sich auf das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spezialisiert.

    1.04.01.2024-1  Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

    Termin:                    Fr, 24.05.2024, 17:00 – 19:00 Uhr

    Gebühr:                    13 € pro TN

    Anzahl TN:               min. 10

    Ort:                            Raum 3

    Anmeldeschluss:    Do, 16.05.2024


    Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
    Ok.